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2003-02-05 10:00:08 Keine uneingeschränkt Forderung von ÜberstundenDöbeln/Leipzig - Auch in Notfällen wie der Flutkatastrophe im August 2002 kann der Arbeitgeber nicht uneingeschränkt Überstunden von den Arbeitnehmern fordern. Dies gilt insbesondere für nicht bezahlte Mehrarbeit. Das entschied das Arbeitsgericht Leipzig in Döbeln (Az.: 7 Ca 6866/02). Einem 59-jährigen Maschinenschlosser, der seit 45 Jahren in einer Döbelner Werkzeugmaschinenfabrik tätig war, war fristlos gekündigt worden. Der Mann hatte für Aufraumarbeiten in seinem überfluteten Betrieb 21 Überstunden geleistetet, zwei weitere jedoch wegen Krankheit abgelehnt. Ein Pflichtverstoß sei daraus in keiner Weise erkennbar, entschied das Arbeitsgericht Leipzig. Der Kläger habe auf die besondere Situation reagiert und in nur eineinhalb Wochen 21 Stunden zusätzlich gearbeitet. Nach dem Urteil der zuständigen 7. Kammer ist die Kündigung des Mannes unwirksam. Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Nach Auffassung des Gerichts ist es fraglich, ob der Arbeitgeber überhaupt unbezahlte Überstunden verlangen könne. Die bisherige Rechtsprechung ginge nicht von einer kostenlosen Mehrarbeit aus, sagte der Vorsitzende Richter, Frank Liedtke. Zwar seien Arbeitnehmer bei akuten Notfällen zu Überstunden verpflichtet, um eine Gefahr für den Betrieb abzuwenden. Im vorliegenden Fall habe der Arbeitgeber die Überstunden jedoch für Aufräumarbeiten gefordert, um die Produktionsfähigkeit des Betriebes schnell wieder herstellen zu können. Eine besondere Einsatzbereitschaft können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern nach Notfällen wie der Hochwasserkatastrophe allerdings erwarten. Das machte das Arbeitsgericht Leipzig in einer weiteren Verhandlung zu einer fristlosen Kündigung deutlich. Laut Arbeitgeber soll in diesem Fall ein 53-jähriger Schwimmmeister freiwillige Helfer bei Aufräumarbeiten im Stadtbad Döbeln unbeaufsichtigt gelassen und damit in Gefahr gebracht haben. Mit diesem Verhalten habe der Mann gegen eine ausdrückliche Arbeitsweisung gehandelt, begründeten die Stadtwerke die Kündigung. In dem Prozess müssen weitere Zeugen gehört werden. Eine Entscheidung soll im April getroffen werden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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