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2001-12-21 15:53:02

Umwandlung von fristloser in fristgerechte Kündigung zulässig



Frankfurt/Main (/lhe) - Ein Unternehmen darf eine bereits ausgesprochene fristlose Kündigung auch im Nachhinein noch in eine rückwirkend geltende fristgerechte Kündigung umwandeln. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Krankenpflegers gegen einen Krankenpflegedienst zurück (Az: 5 Ca 1656/01).

Der Arbeitgeber hatte dem Mann auf Grund angeblicher Manipulationen von Arbeitszeitlisten zunächst fristlos gekündigt. Als der Pflegedienst die Vorwürfe aber nicht detailliert beweisen konnte, wandelte er die fristlose Kündigung in eine ordentliche um. Laut Urteil ist eine derartige «Umdeutung» einer Kündigung nachträglich zulässig. Die Gerichtsvorsitzende wies darauf hin, dass sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befunden habe. Bei der Umwandlung von Kündigungen außerhalb der Probezeit müsse allerdings ein nachvollziehbarer wichtiger Grund vorliegen.


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