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2002-01-17 11:03:50 Keine volle Schadensersatzpflicht auch bei grober FahrlässigkeitFrankfurt/Main (/lhe) - Arbeitnehmer sind auch bei grob fahrlässigem Fehlverhalten während der Arbeit nicht immer zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit den überwiegenden Teil der Zahlungsklage einer Versicherung gegen einen Lastwagenfahrer zurück (Az.: 14 Sa 627/99). Der Arbeitnehmer hatte mit dem Lastwagen eine rote Ampel überfahren und war deshalb mit einem Straßenbahn-Triebwagen zusammengestoßen. Die Versicherung erstattete dem Unfallgegner den Schaden von rund 28 000 Mark, erhob gegen den Unfallverursache jedoch Zahlungsklage. In Folge seines grob fahrlässigen Verhaltens müsse er für die Schadensregulierung aufkommen. Die Richter verwiesen in ihrem Urteil jedoch auf das «Missverhältnis zwischen dem Monatsverdienst und der Schadenshöhe». Bei einem Gehalt von nur 1700 Mark sei es dem Arbeitnehmer unmöglich, den Schaden in absehbarer Zeit vollständig wiedergutzumachen. Das Gericht setzte als «sachgerechte Belastung» stattdessen zwei Monatsgehälter als Schadensersatz fest. Damit werde dem Verschuldensgrad sowie der «Diskrepanz zwischen Arbeitseinkommen und Schadensrisiko» angemessen Rechnung getragen, heißt es in der Entscheidung. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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