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2001-12-14 16:44:32 Im Streit um Urlaub hat Familienvater VorrangFrankfurt/Main (/lhe) - Familienväter mit schulpflichtigen Kindern haben im Streit um einen bestimmten Urlaubswunsch Vorrang vor ihren Kollegen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter entsprachen im Eilverfahren dem Antrag eines Monteurs gegen eine Reifenwerk und gewährten dem Familienvater zwischen Weihnachten und Neujahr drei Tage Urlaub (Az.: 9 Ga 191/01). Der Arbeitnehmer, von dessen fünf Kindern drei im schulpflichtigen Alter sind, hatte wegen einer auswärtigen Familienfeier den speziellen Urlaubswunsch geäußert. Das Unternehmen wollte jedoch einem anderen Mitarbeiter Urlaub «zwischen den Jahren» gewähren, der sich in dieser Zeit um seine schwangere Ehefrau kümmern wollte. Laut Urteil sind Arbeitnehmer mit mehreren schulpflichtigen Kindern ihren kinderlosen Kollegen aber stets vorzuziehen. Die Betreuung einer schwangeren Ehefrau könne auch außerhalb der Schulferien besorgt werden, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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