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2002-01-09 16:28:15 Zwei-Wochen-Kündigungsfrist auch bei freien MitarbeiterFrankfurt/Main - Auch freie Mitarbeiter dürfen nur innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds fristlos entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Az: 5 Ca 6947/00). Die Richter gaben damit der Klage eines freiberuflichen Musiklehrers gegen eine private Musikschule statt und erklärten dessen fristlose Kündigung für unwirksam. Laut Urteil darf auch ein freies Mitarbeiterverhältnis nur «mit wichtigem Grund» fristlos gekündigt werden. Liege ein solcher Grund vor, müsse allerdings auch die im Arbeitsrecht bindende Zwei-Wochen-Frist bis zum Ausspruch der Kündigung beachtet werden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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