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2002-01-09 14:47:46 Arbeitnehmer dürfen Teilzeitarbeit selbst einteilenFrankfurt/Main (/lhe) - Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit- Arbeit erlaubt es Arbeitnehmern auch, ihre reduzierte Arbeitszeit selbst einzuteilen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Versandangestellten gegen einen Verlag statt (Az: 6 Ca 2951/01). Das Unternehmen hatte die Wochenarbeitszeit des Mannes auf dessen Wunsch von 35 Stunden auf 19,5 Stunden verringert. Gleichwohl bestand die Firma darauf, dass der Angestellte an bestimmten Wochentagen arbeiten solle, an denen er jedoch frei haben wollte. Laut Urteil ist die Gestaltung der reduzierten Arbeitszeit zunächst Sache des Arbeitnehmers. Nur wenn das Unternehmen wichtige betriebliche Gründe anführen könne, dürfe es auf einer bestimmten Einteilung der Arbeitszeit bestehen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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