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2001-12-07 11:08:20 Pflichten auch nach Ende des ArbeitsverhältnissesFrankfurt/Main (/lhe) - Das Ende eines Arbeitsverhältnisses befreit den Arbeitgeber nicht automatisch von anderen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt (Az: 9 Ca 2651/01). Die Richter gaben damit der Klage einer Geschäftsleitungsassistentin gegen ein Bewirtungsunternehmen statt. Sie verurteilten die Firma, die Kaution für die Mietwohnung der Klägerin zu zahlen. Das Unternehmen hatte zugesagt, die Kaution für die neue Wohnung der aus Norddeutschland zugezogenen Mitarbeiterin zu übernehmen. Als sie noch in der Probezeit gekündigt wurde, weigerte sich die Firma, ihre Verpflichtung zu erfüllen. Zur Begründung hieß es, mit der Kündigung sei der gesamte Vertrag hinfällig geworden. Laut Urteil handelte es sich aber um einmalige Kosten, die nur in Folge des Arbeitsverhältnisses entstanden sind. Das Unternehmen hätte im Vertrag ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass es die Kaution nur bei einem dauerhaften Arbeitsverhältnis übernimmt. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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