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2001-08-31 13:26:21 Arbeitnehmer muss Fragen zu Krankheit nicht beantwortenWer nach einer längeren Krankheit am seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, muss Fragen des Arbeitgebers zum Krankheitsbild und zur ärztlichen Diagnose nicht beantworten. Darauf weist der Fachbuchautor Dieter Hummel in seinem beim Bund-Verlag in Frankfurt erschienenem Buch «Krankheit und Kündigung» hin. Fragen zur möglichen Entwicklung und Schwere der Krankheit fielen unter das Recht des Betroffenen, seine Persönlichkeit zu schützen. Arbeitgeber versuchten häufig in so genannten Kranken- oder Rückkehrgesprächen Angestellte auszufragen und bei einer schweren Erkrankung in die Frührente zu schicken, so der Autor. Wenn ein solches Gespräch noch während der Krankheit anberaumt wird, müsse der Betroffene nicht erscheinen. Auch wenn er zu Haus aufgesucht wird, könne der Arbeitnehmer das Gespräch verweigern. Ein Krankengespräch sei für den Arbeitnehmer nur dann verpflichtend, wenn eine Betriebsvereinbarung darüber existiere. Ist dies nicht der Fall, seien die Ergebnisse eines dennoch geführten Gespräches nicht bindend, schreibt Hummel. Jedoch habe der Arbeitgeber das Recht, eine ärztliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse zu verlangen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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