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2001-07-30 14:45:07 Nicht jeder Arbeitgebervertreter darf Zeugnis unterschreibenDas Zeugnis eines Mitarbeiters, der direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen ist, muss beim Einstellungsende auch von einem Mitglied der Geschäftsführung unterschrieben werden. Wie die Deutsche Anwaltsauskunft berichtet, muss der Unterzeichnende zudem ausdrücklich auf seine leitende Position hinweisen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Das Gericht hatte damit einem Arbeitnehmer Recht gegeben, der seinen Zeugnisanspruch nicht als erfüllt ansah (Az.: 9 AZR 392/00). Das Zeugnis des Klägers, der dem Wortlaut nach «der Geschäftsleitung direkt unterstellt» war, wurde zwar von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnet. Doch dessen leitende Funktion sei nicht ausdrücklich aus dem Zeugnis hervorgegangen, urteilten die Richter. Nur wenn der Arbeitnehmer nicht direkt der Geschäftsleitung unterstellt sei, könne auch ein Vertreter das Arbeitszeugnis unterzeichnen, betonte das Gericht. Dieser müsse dem Arbeitgeber gegenüber aber weisungsbefugt sein. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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