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2001-04-30 09:44:36

Justizfachangestellter - Justitias fleißige Helfer



Wenn im Fernsehen Filme über Gerichtsverfahren gezeigt werden, sind die Leinwand-Helden meist Richter oder Anwälte. Daneben gibt es eine Reihe von Justiz-Mitarbeitern, die im stillen Kämmerlein wirken. Dazu gehören die Justizfachangestellten, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass die Mühlen des Gesetzes überhaupt funktionieren.

Die wichtigste Aufgabe dieser Mitarbeiter ist es, mit Hilfe moderner Bürotechnik die anfallenden Arbeiten im Sekretariat zu erledigen. «Dem Justizfachangestellten kommt eine sehr hohe Bedeutung zu», sagt Horst Mix, Justizfachwirt am Amtsgericht Mannheim und Vorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Detmold. «Justizfachangestellte sind einerseits verantwortlich für den korrekten internen Geschäftsablauf, andererseits auch die Verbindungsperson zwischen Gericht und Bürger.»

Höflichkeit, gute Umgangsformen und Interesse an den Mitmenschen sind laut Mix wichtige persönliche Voraussetzungen in diesem Beruf. «Auf der fachlichen Ebene sind logisches Denken, Verständnis für juristische Zusammenhänge und die Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten gefragt.» Justizfachangestellte zeichnen sich durch eine umfassende Verwaltungsausbildung und fundierte Rechtskenntnisse aus: «Diese solide und breit gefächerte Qualifikation ist später ein großer Pluspunkt, falls sich zum Beispiel im engeren Justizbereich kein passender Arbeitsplatz ergibt», sagt Mix.

Seinen typischen Arbeitsplatz hat der Justizfachangestellte bei Landgerichten, Oberlandesgerichten, Bundesgerichten oder den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften. Am häufigsten findet man die Justizfachangestellten jedoch bei Amtsgerichten. Wichtige Betätigungsgebiete sind Zivilprozesse, Strafprozesse, Zwangsvollstreckungen, Insolvenzen, Nachlässe, Vormundschaften sowie Ehe- und Familiensachen.

Der Justizfachangestellte ist ein Beruf des öffentlichen Dienstes. In den ersten Berufsjahren verdienen Beschäftigte etwa 2 300 Mark netto im Monat. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie findet an einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und begleitend an der Berufsschule statt. «Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben», sagt Mix, «wir wünschen uns aber Bewerber, die eine gute mittlere Reife mitbringen.» Die DJG empfiehlt, sich rechtzeitig zu bewerben - etwa ein Jahr vor dem gewünschten Ausbildungstermin. Zuständig sind die jeweiligen Gerichte vor Ort.

Während der Ausbildung erfahren die angehenden Justizfachangestellten viel über Registraturarbeiten, Postbearbeitung, das Führen von Dateien oder das Erstellen von Protokollen. Neben Büroabläufen und Arbeitsorganisation stehen auch der Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie der korrekte Umgang mit Daten auf dem Stundenplan.

«Die Ausbildung ist insgesamt sehr praxisorientiert angelegt», sagt Justizfachwirtin Waltraud Hoppner vom Ausbildungszentrum des Amtsgerichts in Mannheim. In berufstypischen Situationen lernen die Auszubildenden, im Team, aber dennoch selbstständig zu arbeiten. Dazu gehört zum Beispiel auch der direkte Kontakt zum Bürger.

Tanja Kolb ist Auszubildende im zweiten Lehrjahr und interessiert sich besonders für den Ablauf von Zivilprozessen: «Da geht es zum Beispiel um Streitigkeiten unter Nachbarn», erklärt Tanja. «Als Justizfachangestellte können wir an solchen Prozessen mitarbeiten, indem wir zum Beispiel amtliche Ladungen vornehmen, Kosten berechnen und die entsprechenden Akten führen.»

Informationen: Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG), An der Mosebecke 13, 32758 Detmold (Tel.: 05231/ 359 138).


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