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2001-09-27 13:05:22 Bei Augenleiden Anspruch auf ErwerbsunfähigkeitsrenteRentenversicherungsträger müssen eine Invalidenrente zahlen, wenn der Versicherte auf Grund eines schweren Augenleidens nicht mehr alleine am öffentlichen Verkehr teilnehmen kann. Das teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin unter Hinweis auf ein Urteil des Sozialgerichtes Nürnberg mit (Az.: S 11 RJ1094/98. In dem betreffenden Fall hatte ein Rentenversicherungsträger eine Invalidenrente für einen augenkranken Versicherten abgelehnt. Stattdessen verwies der Versicherer auf Rehabilitationsmaßnahmen, mit denen eine spätere Erwerbstätigkeit möglich werden sollte. Die Richter lehnten dies jedoch ab und verurteilten den Rentenversicherungsträger dazu, die Rente zu zahlen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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