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2001-07-02 09:10:44 Trotz Genesung kein Recht auf WiedereinstellungWer nach einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber unerwartet wieder gesund wird, kann deshalb nicht unbedingt auf eine Wiedereinstellung pochen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt hervor (7 AZR 662/99). In dem Fall war einem Arbeiter nach langfristiger Bandscheibenerkrankung gekündigt worden. Dabei sei ungewiss gewesen, ob der Mann wieder gesund werden würde. Eine grundlegende Besserung des Gesundheitszustandes sei rund neun Monate später eingetreten, und rund ein Jahr nach der Kündigung meldete sich der Mann wieder arbeitsfähig. Seine Kündigungsschutzklage wurde vom Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen. Zwar ließ das Bundesarbeitsgericht es dahin gestellt, ob nach einer krankheitsbedingten Kündigung überhaupt ein Recht auf Wiedereinstellung in Frage kommt. Jedenfalls könne ein Arbeitnehmer seine erneute Einstellung nicht verlangen, wenn die überraschende Besserung seines Gesundheitszustandes erst lange nach der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten sei. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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