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2001-10-26 11:30:10 Auch Arbeitsunfälle im Ausland versichertWer beruflich im Ausland tätig ist und Opfer von Katastrophen oder Terroranschlägen wird, kann unter Umständen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) hin. Entscheidend sei, dass das Arbeitsverhältnis in Deutschland zustande gekommen sei. Ferner müsse der Auslandseinsatz zeitlich begrenzt sein, heißt es weiter. Der Versicherungsschutz gelte auch für Selbstständige, zum Beispiel freiberufliche Fotografen oder Bildjournalisten. Ihnen rät die Berufsgenossenschaft zu einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, aus der die zeitliche Dauer des Auslandsaufenthaltes hervorgehe. Bei Unfällen im Ausland müsse ebenso wie im Inland zwischen privatem und beruflichem Zusammenhang unterschieden werden. Nur im beruflichen Zusammenhang besteht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies sei etwas der Fall, wenn sich auf dem Weg zu einer Geschäftsbesprechung ein Verkehrsunfall ereigne. Der Versicherungsschutz umfasse sowohl die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung durch die Berufsgenossenschaft wie auch die weitere Betreuung in Deutschland. Zu den Leistungen der Berufsgenossenschaft gehört auch die finanzielle Absicherung des Lebensunterhaltes sowie im Todesfall eventuell die Überführungskosten sowie Witwen- und Waisenrenten. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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