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2001-07-26 10:46:59

Arbeitsplätze künftig nikotinfrei



Ein besonderer Brennpunkt für Diskussionen über das Rauchen ist die Arbeitswelt, schließlich müssen es Raucher und Nichtraucher hier am längsten miteinander aushalten. Im Bundestag haben vor kurzem die werktätigen Nichtraucher einen Punktsieg erzielt: Ihr Schutz soll vom Gesetzgeber verbessert werden.

Bislang haben Nichtraucher der zuständigen Arbeitsstättenverordnung zufolge lediglich einen Rechtsanspruch auf sogenannte «gesundheitlich zuträgliche Atemluft».

«Zigarettenrauch, Asbest und Benzol stehen alle auf der roten Liste der hochgradig gefährlichen Stoffe am Arbeitsplatz», sagt Werner Lensing, Sprecher der interfraktionellen Nichtraucherschutzinitiative im Deutschen Bundestag in Berlin. «Während jedoch asbestbelastete Büroräume schnellstmöglich geschlossen und unter hohem Kostenaufwand gereinigt werden, wurde Tabakrauch am Arbeitsplatz lange Zeit als hinzunehmende Bagatelle angesehen.» Arbeitsplätze mit starkem Publikumsverkehr, wie zum Beispiel Restaurants, Gaststätten oder Diskos sollen allerdings von der Neuregelung nicht betroffen sein.

Zigarettenrauch gilt heute in der Tat als einer der gefährlichsten Luftverschmutzer in Innenräumen. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg gibt es bundesweit jährlich etwa 400 Lungenkrebstote allein durch Passivrauchen. Die Zahl der an den Folgen ihres Tabakkonsums verstorbenen Raucher liege im selben Zeitraum bei über 100 000.

«Grundsätzlich würden wir es begrüßen, wenn der unmittelbare Arbeitsplatz in Zukunft frei von Zigarettenrauch gehalten wird», sagt Werner Sandrock vom Deutschen Arbeitnehmer-Verband (DAV) in Marl. Besonders in Großraumbüros herrschte nach Erfahrung des DAV in der Vergangenheit oft dicke Luft - und das im doppelten Sinne: «Wenn mehrere Raucher und Nichtraucher den ganzen Tag in einem Raum miteinander arbeiten müssen, kann der blaue Dunst schon mal auf die Stimmung schlagen», sagt Sandrock.

Als positive Einrichtung haben sich nach Einschätzung des DAV vor allem die sogenannten «Raucher-Ecken» bewährt, wo Tabakfreunde ihrem Hobby legal und ungestört frönen dürfen. Sie werden auch in Zukunft unangetastet bleiben. Etwaige Bußgelder für Raucher sind nach den Vorstellungen der interfraktionellen Nichtraucherschutzinitiative weiterhin nicht geplant. Allerdings sollen die Raucher künftig verstärkt in gezielte, betriebsinterne Hilfsmaßnahmen zur Nikotinentwöhnung einbezogen werden.

Sehr gute Erfahrungen mit einem betriebsinternen Rauchverbot in Kombination mit Hilfsangeboten hat zum Beispiel die Siemens AG gemacht: «Seit über zwei Jahren gilt bei uns eine interne Betriebsvereinbarung, die das Rauchen in allen Büros und den allgemein zugänglichen Räumen verbietet», sagt Andreas Panten von Siemens in Hamburg.

Damit rauchende Mitarbeiter dennoch das Gebäude oder ihr Stockwerk nicht für jede Zigarette verlassen müssen, wurden auf allen Etagen spezielle Raucherzonen geschaffen. «Zusätzlich unterstützen wir in aktiver Form Mitarbeiter, die von sich aus mit dem Rauchen aufhören möchten», sagt Panten. Kostenlose Fachliteratur, Entwöhnungskurse, medizinisches Kaugummi, Nikotinpflaster und eine erste, kostenlose Akupunktur sollen dabei helfen.

Mit eher gemischten Gefühlen erwartet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin die anstehende Gesetzesregelung, von der allerdings noch nicht klar ist, zu welchem Zeitpunkt sie genau kommen wird: «Wir hoffen, dass die geplante Neuregelung nicht zu einer Überregulierung führen wird», sagt Jürgen Wuttke von der BDA. «Uns hätte die gegenwärtige Rechtslage gereicht, weil schließlich schon jetzt der Arbeitgeber verpflichtet ist, Gesundheitsgefahren von den Arbeitnehmern fern zu halten.» Viele Betriebe hätten bereits eigene Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern getroffen, mit denen Raucher und Nichtraucher gut leben könnten.


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