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2001-10-24 15:48:59

Meist Anspruch auf Arbeitszeugnis



Arbeitnehmer haben auch nach einer kurzen Beschäftigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses müsse zudem den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, berichtet der Anwalt-Suchservice in Köln unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 4 Sa 1485/00). In dem Zeugnis seien Leistung und Führung des Arbeitnehmers zu beurteilen.

In dem verhandelten Fall hatte ein junger Mann eine Stelle als Pförtner bei einem Unternehmen angetreten, war aber nach sechs Wochen krank geworden. Als er auch nach 14 Tagen noch nicht wieder arbeitsfähig war, erhielt er die Kündigung. Das Zeugnis, das ihm sein Arbeitgeber ausstellte, umfasste nur drei Sätze und kommentierte seine Arbeit herablassend. Der Mann {lagte gegen die Firma und bekam vor Gericht Recht: Eine korrekte Zeugniserteilung sei für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen, so die Richter.


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