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2001-10-23 14:45:25 Weihnachtsgeld auch ohne vertragliche FestlegungAuch wenn die Zahlung von Weihnachtsgeld nicht vertraglich festgelegt ist, können Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Zusatzzahlung geltend machen. Dieser entstehe etwa, wenn der Arbeitgeber in den vergangenen drei Jahren regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt hat, berichtet die Zeitschrift «Arbeitsrecht im Betrieb». Aus einer solchen «betrieblichen Übung» könne ein Anspruch auch auf künftige Zahlungen entstehen. Der Arbeitgeber könne sich davor schützen, indem er durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt deutlich mache, dass die Leistung nur für dieses Jahr gelte. Auch aus unterschiedlich hohen Zahlungen in den vergangenen Jahren entstehen keine weiteren Ansprüche. Allerdings könne eine betriebliche Übung sich auch zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken, heißt es weiter: Bestehe in einem Betrieb seit jeher ein Gewohnheitsrecht auf das jährliche Weihnachtsgeld, könne der Arbeitgeber auch dazu übergehen, dieses ausdrücklich als freiwillig und widerrufbar zu kennzeichnen. Erfolge dann von den Arbeitnehmern kein Widerspruch, entstehe nach drei Jahren eine neue betriebliche Übung, bei der die Zahlungen gekürzt oder ganz weggelassen werden dürften. Dies könnten die Mitarbeiter verhindern, indem sie gegenüber dem Arbeitgeber erklärten, an ihren Ansprüchen festzuhalten. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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