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2001-10-29 23:34:42 Abwechselnde Zeitverträge können Missbrauch seinUnterhalten zwei Arbeitgeber eine gemeinsame Betriebsstätte, so kann die wechselnde Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge mit demselben Arbeitnehmer einen Rechtsmissbrauch darstellen. Das berichtet die «Zeitschrift für Wirtschaftsrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 7 AZR 376/00). In dem verhandelten Fall wurde die Klägerin für zwei Jahre bei einem Unternehmen eingestellt, das mit einem Ingenieurbüro zusammen arbeitete. Nach dem Ende des Zeitvertrages wurde die Klägerin von dem Ingenieurbüro für ein Jahr beschäftigt und dabei am gleichen Arbeitsplatz eingesetzt. Anschließend unterschrieb sie wieder einen 18-monatigen Zeitvertrag mit dem Produktionsunternehmen. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht, um feststellen zu lassen, dass von Anfang an ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, weil sie die ganze Zeit nur in einem Betrieb gearbeitet habe. Das Gericht folgte diesem Argument nicht. Denn der Gesetzgeber verstehe unter dem Begriff des Arbeitgebers das vertraglich aufgeführte Unternehmen, mögen verschiedene Unternehmen auch eine gemeinsame Betriebstätte haben. Allerdings könne der Arbeitgeberwechsel rechtsmissbräuchlich sein, falls ein Vertragspartner sich zum Nachteil des anderen nur einen Vorteil verschaffen wolle. Vorteil des Arbeitgebers ist im vorliegenden Fall, dass die Arbeitnehmerin nicht unbefristet beschäftigt werden musste. Um letztendlich einen Rechtsmissbrauch feststellen zu können, verwies das Gericht den Streit an das Landesarbeitsgericht Berlin zurück. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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