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2001-07-02 09:10:47 Arbeitgeber darf Testkunden einsetzenMit Testkunden darf ein Arbeitgeber das Verhalten seiner Angestellten überprüfen. Wenn er mit der Kontrolle ein anderes Unternehmen beauftragt, ist die Zustimmung des Betriebsrates dazu nicht notwendig. Dies teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin unter Verweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt mit (Az: 1 ABR 34/2000). In dem verhandelten Fall hatte die Inhaberin mehrerer Läden einen Sicherheitsdienst beauftragt, das Verhalten ihrer Angestellten zu testen. Überprüft werden sollte die Freundlichkeit der Verkäufer, die Einhaltung der Kassenvorschriften und des Rauchverbotes. Gegen die Aktion hatte der Betriebsrat geklagt. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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