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2001-12-17 14:19:46 Weihnachtsgeld muss gezahlt werdenBerlin (gms) - Auch in einer wirtschaftlich schwierigen Situation dürfen Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld nicht verweigern. Das gilt sofern die Sonderzahlung Teil eines Arbeits- oder Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin. Demnach kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld sogar ohne Vertrag bestehen, dann nämlich, wenn das Geld zuvor mehrmals und vorbehaltslos gezahlt worden ist. In diesem Fall könne der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass das Weihnachtsgeld auch künftig gezahlt werde. Von dieser Verpflichtung könne sich der Arbeitgeber nur durch eine neue Vereinbarung oder in Härtefällen auch durch eine Änderungskündigung befreien. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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