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2001-07-18 16:45:18

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses begründen



Der Antrag eines Arbeitgebers auf gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsleiters gegen Abfindung muss begründet werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall eines Betriebsleiters mit Personalverantwortung für fünf Arbeitnehmer, berichtet die Zeitschrift «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Az.: 2 AZR 465/99).

Das gilt jedenfalls, wenn der Betroffene nicht zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder wenn die Ausübung einer solchen Befugnis keinen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausmacht.

Bei Geschäftsführern und Betriebsleitern, so weit diese zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, kann der Arbeitgeber auf eine Begründung verzichten. Das gilt nach Ansicht des BAG aber nur, wenn es sich um eine bedeutende Anzahl von Arbeitnehmern handelt, über die ein Betriebsleiter Personalkompetenz hat, nicht dagegen bei einem nur eng umgrenzten Personenkreis. Das sei bei nur fünf Arbeitnehmern nicht der Fall. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses konnte das Gericht daher nicht aussprechen.


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© 2001 Deutsche Presse Agentur (dpa)

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