![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-05-15 12:37:24 Gerichtsvollzieher - Mann mit dem «Kuckuck»Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt, bedeutet das oft Ärger: Der Mann mit dem «Kuckuck» kommt unter anderem, um Gerichtsentscheide zu vollstrecken. Dieser schlechte Ruf sorgt dafür, dass wenige qualifizierte Bewerber Gerichtsvollzieher werden wollen. Entgegen aller Vorurteile bietet der Beruf aber einen weit gefächerten Aufgabenbereich und vielfältige Erfahrungen. Wer Gerichtsvollzieher werden will, muss bereits eine mehrjährige Tätigkeit im mittleren oder gehobenen Dienst in der Justiz vorweisen können. «Der Beamte muss sich erst bewähren, bevor er sich für eine Zulassung als Gerichtsvollzieher bewerben kann», erklärt Gerhard Heintze, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes (DGVB) in Köln. Ob und in welchen Bezirken Gerichtsvollzieherstellen ausgeschrieben sind, wird durch Aushänge an den Oberlandesgerichten bekannt gegeben. Ist die Zulassung geschafft, beginnt an einer der Justizfachschulen in Hannover, Pregnitz (Bayern) oder Monschau (Nordrhein-Westfalen) eine mehrmonatige Ausbildung. Im Rahmen dieser Schulung begleiten die Anwärter unter anderem einen Gerichtsvollzieher bei seiner Arbeit, um sich mit den neuen Aufgaben vertraut zu machen. Dazu kommen - je nach Bundesland - drei bis acht Monate Blockunterricht in der Schule. «Was uns auf diesen Lehrgängen beigebracht wird, gleicht einem halben Jurastudium», meint Stefan Bumann, der einige Jahre Innendienst als Justizsekretär geleistet hat und jetzt einer der Anwärter in Hannover ist. So sieht der Stundenplan der Justizfachschule in Monschau unter anderem Belehrungen in Zwangsvollstreckungs-, Kosten-, Staats- und Strafrecht sowie über die Gerichtsvollzieherordnung vor. Aber auch Computer- und Sportkurse werden auf freiwilliger Basis angeboten. Hinzu kommt schließlich noch ein weiterer praktischer Abschnitt, in dem ein Rechtspfleger oder erneut ein Gerichtsvollzieher begleitet werden. Danach stehen die nicht ganz einfachen Prüfungen an. Von den 450 Prüflingen in den vergangenen fünf Jahren seien fünf Prozent durchgefallen, so Walter Mertens von der Justizfachschule in Monschau. Auch wenn die meisten Leute in dem Gerichtsvollzieher noch immer den Menschen sehen, der als staatliches Vollstreckungsorgan den so genannten Kuckuck, also die Pfandsiegelmarke, auf die Möbel klebt, so ist die Zahl der Pfändungen dennoch rückläufig. Heute ist der Gerichtsvollzieher vielmehr darum bemüht, eine ratenweise Tilgung der Schuld mit dem Schuldner auszuhandeln. «Er soll in erster Linie vermitteln und mit dem Gegenüber eine gütliche Einigung erzielen», erklärt Heintze. So trete inzwischen auch nur in seltenen Fällen Gewalt seitens der Schuldner auf, die meistens sowieso bekannte «Stammkunden» seien. «Man darf in diesem Beruf nicht zart besaitet, muss aber auch kein Haudegen sein», sagt Gerichtsvollzieher Wolfgang Egbers aus Osnabrück. Entsprechend versuchen sich auch immer mehr Frauen in diesem Metier - an der Justizfachschule in Monschau ist inzwischen ein Drittel der Anwärter weiblich. Neben Durchsetzungsfähigkeit und diplomatischem Geschick sollten Anwärter außerdem fachliche Voraussetzungen wie eine gute Büroorganisation und selbstständiges Arbeiten erfüllen. Für Anwärter Stefan Bumann waren das die entscheidenden Aspekte, die Gerichtsvollzieher-Laufbahn einzuschlagen: «Ich wollte aus der staubigen Büroluft raus und meine Zeit selbst einteilen», begründet er seinen Schritt. Dafür muss er einige Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen: oftmals einen 14-Stunden-Arbeitstag, Wochenendarbeit oder den Verzicht auf den Schutz durch die Amtsräume. 4300 Stellen gibt es laut dem DGVB momentan bundesweit, davon rund 700 in den neuen Bundesländern. «Dabei bräuchten wir eigentlich 6500», sagt Heintze. Gerade in den südlichen und in den neuen Bundesländern gäbe es eine hohe Belastung für die Gerichtsvollzieher, die seit zwei Jahren zusätzlich für das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, den früheren Offenbarungseid, zuständig sind. Um den Bedarf zu decken, wurde für einige Jahre ehemaligen Offizieren der Nationalen Volksarmee der Quereinstieg ermöglicht. Der klassischen Werdegang des Gerichtsvollziehers trifft auch auf den früheren Rechtspfleger Egbers nicht zu. «Wegen des Engpasses wurde ich gefragt und bin so quasi von der höheren Laufbahn runtergerutscht», erzählt er. Dass er selbstständiges Arbeiten gewohnt war, kam ihm dabei zugute. Als Beamter blieb er bei seiner alten Vergütung. Ein Gerichtsvollzieher startet gemäß Besoldungsstufe A8 bei 2600 Mark monatlich, wobei er noch mit weiteren Gebührenanteilen und Entschädigungen rechnen kann. Informationen: Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, Longericher Straße 225, 50739 Köln (Tel.: 0221/170 35 15, Internet: http://www.dgvb.de). Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |