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2001-08-13 09:40:47

Kündigungen nicht nur nach sozialen Kriterien



Bei betriebsbedingten Kündigungen gelten nicht immer vorwiegend soziale Kriterien. So sind Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur von Interesse ist, unter Umständen davon auszunehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 2 AZR 533/99), berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht».

In dem betreffenden Fall hatte eine Stadt Erzieherinnen aus Kindergärten und Kindertagesstätten betriebsbedingt gekündigt. Grundsätzlich erfolgt die Sozialauswahl dabei anhand der Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Dies würde aber bei einer derart einschneidenden Personalkürzung zu dem kaum tragbaren Ergebnis führen, dass in den Kindereinrichtungen überwiegend nur noch die «Großmüttergeneration» beschäftigt wäre. Deshalb habe ein betriebliches Interesse bestanden, vorab Altersgruppen zu bilden und nur innerhalb dieser eine Sozialauswahl vorzunehmen, so das BAG.


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© 2001 Deutsche Presse Agentur (dpa)

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