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2001-07-13 12:05:23 Jobbende Schüler haben Anspruch auf UrlaubAuch Schüler, die in der in Freien arbeiten, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Einzige Bedingung: Sie müssen einen vollen Monat oder länger bei einer Firma beschäftigt sein, so der Informationsdienst «Handbuch für Selbstständige und Unternehmer» in Bonn. Schüler, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt waren, haben Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. Wer zu Jahresbeginn bereits 17 war, bekommt 2,25 Tage Urlaub. Volljährige erhalten nur noch 2,083 Tage. Die «krummen» Zahlen beruhen auf Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, dass den verschiedenen Altersklassen jeweils ein Zwölftel von 30 Tagen, 27 Tagen und 25 Tagen als Urlaub zugesteht. Bei der Berechnung dürfen laut dem Informationsdienst allerdings nur komplett durchgearbeitete Monate berücksichtigt werden. Wer sieben Wochen gearbeitet hat, bekommt demzufolge nicht mehr Urlaub als jemand, der nur einen Monat jobbte. Entstehen bei der Berechnung des Urlaubes keine ganzen Zahlen, müssen Bruchteile von mindestens einem halben Tag aufgerundet werden. Geringere Bruchteile dürfen jedoch nicht abgerundet werden, sondern müssen in Stunden umgerechnet und im vollen Umfang gewährt werden. Gerade Unternehmer, die einen Personalengpass mit Schülern ausgleichen wollen, sollten die Bestimmungen des Gesetzes genau einhalten, so der Informationsdienst. Bei Verstößen drohten Bußgelder bis zu 30 000 Mark. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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