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2001-12-10 14:11:32

Pfändungsfreigrenzen steigen am 1. Januar



Düsseldorf (gms) - Zum Jahreswechsel steigen die Freigrenzen bei Pfändungen und Lohnabtretungen. Betroffenen überschuldeten Verbrauchern bleibt dann mehr von ihrem Einkommen übrig. Darauf macht die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Ihr zufolge profitieren vor allem Allein stehende davon, dass der unpfändbare Teil des Einkommens angehoben wird. So bekommen Singles, die keiner Unterhaltspflicht unterliegen, bei einer Pfändung ihres Einkommens künftig 930 Euro (1818,92 Mark) statt 1209 Mark ausgezahlt. Bei Familien komme es dagegen weiterhin vor, dass gepfändete Arbeitnehmer mit weniger als dem Existenzminimum auskommen müssen.

Die neue Freibetragstabelle kann im Internet unter der Adresse http://www.bmj.bund.de heruntergeladen werden. Betroffene sollten jetzt möglichst schnell ihren Arbeitgeber informieren, empfehlen die Verbraucherschützer. Denn wenn der Arbeitgeber aus Unwissenheit die neuen Tabellensätze nicht beachtet, habe er keine Sanktionen zu befürchten. Auch lassen sich Beträge, die unter Missachtung der neuen Sätze an den Gläubiger überwiesen wurden, nicht zurückfordern.

Besonderheiten müssen beachtet werden, wenn im Pfändungsbeschluss genau festgelegt ist, wie viel Einkommen dem Verschuldeten ausgezahlt werden muss. In diesem Fall gilt die Anhebung des Freibetrages nicht automatisch, sondern muss beim Gericht gesondert beantragt werden. Auch wer einen Gerichtsbeschluss zum Schutz seines Kontos erwirkt hat, sollte bei Gericht prüfen lassen, ob dieser Beschluss jetzt geändert werden muss, raten die Verbraucherschützer.


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