![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-07-09 10:05:59 13. Monatsgehalt im Baugewerbe verschiedenDie Auszahlung des 13. Monatsgehalts kann im Baugewerbe zwischen Arbeitern und Angestellten an unterschiedliche Vertragsbeendigungen geknüpft werden. Damit sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 503/99). Das berichtet die «Monatsschrift für Deutsches Recht». Im Tarifvertrag für das Baugewerbe ist geregelt, dass ein Arbeiter Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt hat. Im Unterschied zu Angestellten erhalten Arbeiter im Baugewerbe allerdings kein 13. Gehalt, wenn sie das Arbeitsverhältnis durch eine eigenverantwortliche Kündigung selbst beenden. Diese Regelung haben die Tarifvertragsparteien gewählt, weil Arbeiter ihre Stellen häufiger wechseln als Angestellte. Die Tarifparteien könnten eine einmal aus sachlichen Gründen aufgestellte Tarifnorm beibehalten. Die Gerichte für Arbeitssachen seien an derartige sachlich begründete Einschätzungen gebunden. Daher sein kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes gegeben, so die Erfurter Richter. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |