![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-10-29 23:37:29 Gleiche Chancen für Angestellte und BeamteWird von der öffentlichen Hand eine Stelle sowohl für Beamte als auch für Angestellte ausgeschrieben, dürfen darin keine Anforderungen gestellt werden, die nur von Beamten erfüllt werden können. Das gilt für den Fall, dass kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist (Az.: 9 AZR 410/00), wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mitteilt. Geklagt hatte ein bei einem Bundesland angestellter Diplomlehrer. Seine Bewerbung auf die Stelle eines Pädagogischen Koordinators an einer Oberschule wurde zurückgewiesen, obwohl er die ausgeschriebene Stelle bereits kommissarisch leitete und die Voraussetzungen in der Stellenbeschreibung erfüllte. Das beklagte Land begründete die Nichtberücksichtigung mit fehlenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auf Seiten des Klägers. Seine Klage hatte Erfolg. Artikel 33 des Grundgesetzes eröffne jedem Deutschen den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe der Merkmale Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Das gelte nicht nur für Einstellungen, sondern auch bei Beförderungen, so die Bundesrichter. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |