![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2001-07-04 11:02:42 Trauerfall schützt nicht vor KündigungDer Tod eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten schützt Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung. Das teilt der Informationsdienst «Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte» in Bonn mit. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt (Az.: 2 AZR 185/00). In dem Fall klagte eine Frau, die aus betrieblichen Gründen gekündigt worden war. Zuvor erkrankte ihr Lebensgefährte und Vater ihrer Tochter an Krebs, dem er später erlag. Unter der seelischen Last wurde die Kassierin selbst krank und noch vor der Beerdigung ihres Partners entlassen. Das Gericht wies die Klage der Frau mit der Begründung zurück, dass das Gesetz einen entsprechenden Sonderkündigungsschutz nicht kenne. Nach Ansicht des BAG ist nicht jede zur «Unzeit» ausgesprochene Kündigung unwirksam. Eine solche Kündigung könne nur dann als sittenwidrig gelten, wenn der Zeitpunkt absichtlich gewählt wurde, oder die persönlichen Belange des Arbeitnehmers aus Gedankenlosigkeit missachtet worden seien. Eine Übersicht aller News gibts hier. © 2001 Deutsche Presse Agentur (dpa) |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |