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2001-07-02 09:52:56 Frauen körperlich nicht schwächer als MännerAuch wenn eine Tätigkeit große körperliche Anstrengungen verlangt, dürfen Arbeitgeber Frauen nicht vorneherein aus dem Bewerberkreis ausschließen. Das Argument, Frauen seien generell schwächer als Männer, ließ das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln nicht gelten (Az.: 3 Sa 974/00). Es sprach einer abgewiesenen Stellenbewerberin wegen Diskriminierung 14 000 Mark Schadensersatz zu , wie die «Monatsschrift für Deutsches Recht» berichtet. In dem Fall hatte eine promovierte Diplomchemikerin ein geschlechtsneutrales Stellengesuch in einer Zeitung aufgegeben, woraufhin ein Chemieunternehmen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen erbat. Nach Durchsicht teilte es der späteren Klägerin mit, der zu besetzende Arbeitsplatz fordere neben den Fachkenntnissen auch Arbeiten, «die wir von einer weiblichen Angestellten einfach nicht verlangen können. Wir müssen daher einem männlichen Bewerber den Vorzug geben.» Konkret war damit gemeint, dass der Stelleninhaber schwere Fässer bewegen und mit Chemikalien gefüllte 50-Kilogramm-Säcke tragen sollte. Die körperliche Kraft eines Bewerbers kann dem Gericht zufolge jedoch nicht bereits auf Grund seines Geschlechts, sondern nur nach seiner individuellen Konstitution beurteilt werden. Mögen auch Frauen im Allgemeinen körperlich schwächer als Männer sein, so gebe es durchaus auch Frauen, die in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit nicht hinter Männern zurückstehen. Die Richter kommen daher zu dem Ergebnis, dass die Bewerberin bei beanstandungsfreier Auswahl eingestellt worden wäre. Nach Paragraf 611a, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen nur dann nicht diskriminierend, «wenn ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung» für die Tätigkeit ist, so die Zeitschrift. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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