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2001-07-27 10:52:32

Schadensersatzanspruch gegen Arbeitgeber zeitlich begrenzt



Ein Arbeitnehmer hat bei einer berechtigten fristlosen Kündigung gegenüber seinem Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes beschränkt sich jedoch ein möglicher Anspruch grundsätzlich nur auf solche Schäden, die in dem Zeitraum entstehen, der bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde (Az:8 AZR 739/00).

Der Kläger war als Verkaufsbeauftragter bei einem Omnibushersteller beschäftigt. Er hatte fristlos gekündigt, weil ihm sein Arbeitgeber die Zuständigkeit mehrere Verkaufsniederlassungen gegen seinen Willen entzogen hatte. Der Arbeitnehmer begehrte nun vor dem höchsten Arbeitsgericht unter anderem Schadensersatz für Provisionsausfälle. Dabei beantragte der Kläger nicht nur den Ersatz von bereits entstandenen Schäden, sondern auch von solchen, die ihm in Zukunft durch die Kündigung entstehen würden.


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