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2001-11-07 12:12:03 Prüflinge haben bei Fachfragen AntwortspielraumKoblenz (/lrs) - Werden bei einer berufsbezogenen Prüfung fachspezifische Fragen gestellt, so ist jedem Prüfling ein Antwortspielraum zuzubilligen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Begründung der Richter: Fachfragen seinen häufig Gegenstand fachwissenschaftlicher Meinungsverschiedenheiten (Az.: 2 A 10441/01.OVG). Eine Antwort sei daher dann noch vertretbar, wenn sie sich in dem von der Fachdiskussion gekennzeichneten Spielraum bewege. Unerheblich sei, ob der Prüfer anderer Auffassung sei. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landesprüfungsamtes für Juristen auf. Die Behörde hatte festgestellt, dass ein Kandidat in der schriftlichen Prüfung nicht die erforderliche Punktzahl erreichte und sich dabei auf die entsprechenden Bewertungen der Prüfer gestützt. In einem Fall sah das OVG die Entscheidung des Prüfers jedoch als fehlerhaft an. Dieser habe keine sachgerechte Bewertung vorgenommen. Daher könne die von ihm vergebene Punktzahl keinen Bestand haben. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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