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2001-10-15 16:54:46

Bei neuem Ausbildungsvertrag zweite Probezeit zulässig



Falls ein Auszubildender während der Lehrzeit den Arbeitgeber wechselt, ist die Vereinbarung einer neuen Probezeit rechtlich zulässig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 9 Sa 1507/00).

Der neue Betrieb müsse sich ein eigenes Bild über die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten des Auszubildenden machen können, urteilten die Richter. Folglich sei es konsequent, dem neuen Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit zu geben, dem Auszubildenden ohne Angabe von Gründen jeder Zeit kündigen zu können. Dies sei aber nur während der Probezeit möglich.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer jungen Frau ab. Die Klägerin war zunächst ab August 1999 als Auszubildende bei der Stadt Kaiserslautern tätig. Damals wurde eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Nach einem knappen Jahr kündigte die Klägerin den Ausbildungsvertrag und wechselte zu einem neuen Arbeitgeber. Dort setzte die Klägerin ihre Ausbildung fort. Gleichwohl bestand der neue Arbeitgeber beim Abschluss des Ausbildungsvertrages erneut auf einer dreimonatigen Probezeit. Als dieser der Klägerin nach knapp zwei Monaten kündigte, erhob sie Klage mit der Begründung, die vereinbarte erneute Probezeit sei nichtig.

Dem folgte das LAG nicht. Die Klägerin habe letztlich ein neues Ausbildungsverhältnis begonnen. Daher sei die Vereinbarung einer weiteren Probezeit nicht zu beanstanden.


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