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2001-07-04 11:02:43

Anweisungen des Chefs folgen



Wer auf die Weisung seines Chefs nicht hört, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Dies gelte auch für Führungskräfte, so der Anwalt-Suchservice mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 12 U 4408/99).

Dem Geschäftsführer einer kleinen GmbH, die in einem Konzern eingegliedert war, wurde durch Umstrukturierungen zunehmend sein Tätigkeitsfeld entzogen. Zuletzt wies ihn die Konzernleitung an, Sacharbeitertätigkeiten bei gleichem Gehalt zu übernehmen. Der Geschäftsführer weigerte sich, die Tätigkeiten zu übernehmen und erhielt eine außerordentliche Kündigung.

Die Weisung der Konzernleitung, so das Gericht, sei rechtmäßig gewesen. Die Übernahme von Sachbearbeitertätigkeiten sei durch den gleichbleibenden Lohn und die Annehmlichkeiten, die ein Geschäftsführer genieße, angemessen ausgeglichen worden.


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