<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2001-09-14 11:05:12

Kosten für berufsbegleitendes Studium absetzbar



Die Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entgegen anders lautender Urteile des Bundesfinanzhofes entschieden (Aktenzeichen: 4 K 177/97).

Das Gericht gab einer Bankkauffrau Recht, die neben ihrer Tätigkeit ein Studium als Diplombetriebswirtin absolvierte. Es gebe keinen Grund, Studienkosten anders als sonstige Fortbildungskosten nicht als Werbungskosten anzuerkennen, teilte das Gericht mit.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>