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2003-06-05 16:11:40 Hoher Zeitaufwand begründet noch kein ArbeitsverhältnisFrankfurt/Main - Ein hoher zeitlicher Aufwand von 200 Stunden im Monat begründet noch nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines freiberuflichen Computerspezialisten auf Festanstellung zurück, der für eine Bank tätig war (AZ: 7 Ca 4001/02). Der Computerfachmann hatte im Rahmen eines Wartungsvertrages ausschließlich für die Bank gearbeitet und kam damit auf ein monatliches Einkommen von rund 13 000 Euro. Als der Vertrag ausgelaufen war, vertrat er die Auffassung, wegen seines großen Engagements sei er Arbeitnehmer geworden. Er konnte allerdings nicht nachweisen, dass er auch den Weisungen der Bankvorgesetzten direkt unterworfen war. Das Gericht ging viel mehr davon aus, dass es sich bei den Aktivitäten des Mannes infolge der lukrativen Einkünfte um ein «freiwilliges Engagement» gehandelt habe, das trotz des großen Zeitumfanges noch kein Arbeitsverhältnis begründe. Dafür müsse ein rechtlich verbindliches Weisungs- und Direktionsrecht der Firma vorliegen, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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