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2003-05-13 10:28:06 Schwangere Kindergärtnerin darf nicht arbeitenKoblenz - Eine Kindergärtnerin, die nicht gegen Mumps geimpft ist, darf während ihrer Schwangerschaft nicht beschäftigt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Gesundheitsgefahr für Mutter und Kind sei zu groß. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist Berufung zugelassen.(Az.: 5 K 1811/02.KO). Das Gericht wies die Klage einer katholischen Kirchengemeinde ab. Die Leiterin des katholischen Kindergartens war nicht gegen Mumps geimpft. Als die Frau schwanger wurde, sprach die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz ein Beschäftigungsverbot aus. Damit war die Kirchengemeinde nicht einverstanden und klagte. Die Koblenzer Richter stützten jedoch die Auffassung der Behörde. Wer in einem Kindergarten arbeite, habe ein viel größeres Risiko, an Mumps zu erkranken. Mumps könne bei einer Schwangeren zu schmerzhaften Folgeerkrankungen führen, die wegen der Schwangerschaft nur eingeschränkt behandelt werden könnten. Außerdem könne es bei dem ungeborenen Kind zu einer Schädigung des Herzmuskels und zur Verringerung des Geburtsgewichts kommen. Solchen Gefährdungen dürfe das Kind nicht ausgesetzt werden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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