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2003-05-06 16:46:39 Arbeitnehmer darf nicht von Überstunden ausgeschlossen werdenFrankfurt/Main - Einzelne Arbeitnehmer dürfen von ihrer Firma nicht von Überstunden ausgeschlossen werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Gruppenleiters statt und verurteilten ein Lamellenproduktions-Unternehmen, an ihn einen Lohnausgleich für nicht zugewiesene Überstunden zu zahlen (Az.: 11 Sa 743/02). Nachdem der schwerbehinderte Arbeitnehmer längere Zeit wegen Krankheit gefehlt hatte, erhielt er nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz von den Vorgesetzten die Mitteilung, wonach er zukünftig keine Überstunden mehr leisten dürfe. Zuvor hatte er - wie seine Kollegen - rund 36 Überstunden monatlich aufzuweisen. Laut Urteil verstößt dieser Ausschluss von Überstunden gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung. Die Firma habe schließlich keinen «sachlichen Grund» für den Entzug der Überstunden vorzuweisen gehabt. Dem Arbeitnehmer sei damit die Möglichkeit eines zusätzlichen Verdienstes zu Unrecht versagt worden, befanden die Richter. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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