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2003-04-29 15:21:00 Firma haftet bei Verlust von Arbeitsmaterial von MitarbeiterFrankfurt/Main - Firmen können grundsätzlich für den Verlust von persönlichem Arbeitsmaterial ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Kochs gegen ein Veranstaltungsunternehmen statt und sprachen dem Kläger 700 Euro Schadensersatz zu (Az.: 9 Ca 2569/02). Der für drei Monate bei einer Feinschmecker-Aktion eingesetzte Koch vermisste eines Tages verschiedene Küchenmesser und Schürzen, die er aus seinem eigenen Besitz mitgebracht und in einem Spind verwahrt hatte. Nachdem der Verbleib der Geräte nicht geklärt werden könnte, verklagte er die Firma nach Ablauf der Aktion auf Schadensersatz. Laut Gericht ist dieser Anspruch grundsätzlich begründet. Unternehmen hätten Sorge dafür zu tragen, dass persönliche Arbeitsmaterialien ihrer Mitarbeiter nicht wegkämen, sagte die Vorsitzende Richterin. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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