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2003-04-01 09:00:15

Manipulation eines Krankendokuments rechtfertigt Kündigung



Frankfurt/Main - Die Manipulation einer Klinikentlassungs-Bescheinigung rechtfertigt grundsätzlich die Kündigung des Arbeitnehmers. Das geht aus einem bekannt gewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter bestätigten damit die Kündigung einer Angestellten bei einer Fluggesellschaft (Az.: 9 Sa 658/02).

Die Arbeitnehmerin war am 23. Dezember aus stationärem Klinikaufenthalt entlassen worden. Um über die Weihnachtsfeiertage zu Hause bleiben zu können, veränderte sie die Ziffer 3 auf der Entlassungsbescheinigung in eine 8. Laut Urteil rechtfertigt die eigenmächtige Änderung eines solchen Dokuments die fristlose Kündigung.


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