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2003-03-27 15:27:12 Keine Versetzung ohne BegründungFrankfurt/Main - Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht ohne Begründung auf einen anderen als den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsplatz versetzt werden. Dies gilt nach Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt auch dann, wenn der Vertrag eine ausdrückliche Versetzungsklausel enthält (Az.: 9 Ca 4956/02). Mit ihrem Urteil gaben die Richter der Klage einer Bankangestellten gegen ein französisches Geldinstitut statt. Der Versetzung war eine Kündigung der Arbeitnehmerin vorausgegangen, die von der Bank allerdings später wieder zurückgenommen werden musste. In der Folge wurde sie dafür aber ohne Angabe von Gründen in einer anderen Abteilung weiter beschäftigt. Vor Gericht berief sich das Unternehmen auf eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag. Eine Versetzung muss dem Urteil zufolge jedoch grundsätzlich nachvollziehbar sein. Deshalb könne ein Arbeitnehmer immer die Angabe von Gründen verlangen, wenn er an einen anderen als dem vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz versetzt werden soll, sagte die Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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