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2003-03-17 15:43:03 Mitarbeiterrabatte nicht ohne widerrufbarFrankfurt/Main - Vertraglich gewährte Rabatte für Beschäftigte können nicht ohne weiteres widerrufen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines ehemaligen Geschäftsstellenleiters gegen eine Buchgemeinschaft statt (Az: 7 Ca 5263/02). Der 1984 aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmer hatte sich vor Gericht auf den seinerzeit geschlossenen Aufhebungsvertrag berufen, in dem unter anderem geregelt wurde, dass ihm auch im Ruhestand bei Buchkäufen ein Rabatt von 40 Prozent zustehe. Im November hatte die Buchgemeinschaft diesen Rabatt widerrufen und dies mit dem Übergang des Unternehmens auf einen neuen Eigentümer begründet. Laut Urteil muss der vertraglich zugesicherte Rabatt aber unabhängig von organisatorischen Änderungen oder Eigentümerwechseln gewährt werden. Ein Widerruf sei nur dann zulässig, wenn die Gewährung der Rabatte dem Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden könne, sagte der Gerichtsvorsitzende. Dies aber müsse in einer Änderungskündigung detailliert nachgewiesen werden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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