<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2003-03-13 10:40:26

Bankangestellter darf sich nicht leichtfertig täuschen lassen



Frankfurt/Main - Bankangestellte riskieren den Verlust des Arbeitsplatzes, wenn sie sich leichtfertig täuschen lassen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines Bankangestellten für zulässig (Az: 4 Ca 5914/02).

Dieser hatte unter Androhung einer fristlosen Kündigung der Bank seine Eigenkündigung unterschrieben. Bei dem Kundenberater hatte eine Frau angerufen, die sich als «autorisierte Mitarbeiterin» eines Kundenunternehmens ausgab und um Übersendung von Kontounterlagen bat. Ohne sich bei Kollegen oder Vorgesetzten über die Identität der Anruferin informiert zu haben, schickte der Angestellte die Unterlagen per Telefax an die ihm genannte Londoner Adresse. Hinterher stellte sich heraus, dass die Anruferin mit der Kundenfirma nichts zu tun hatte.

Laut Urteil darf ein Arbeitgeber bei einem derart «grob fahrlässigen Verstoß gegen das Gebot der Vertraulichkeit» mit der Androhung einer fristlosen Entlassung die Eigenkündigung des Mitarbeiters erzwingen. Das Verhalten des Bankangestellten könne schließlich auch den Straftatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllen, sagte der Gerichtsvorsitzende.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>