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2003-03-13 10:41:56

Bei Krankheits-Kündigung Prognose maßgeblich



Frankfurt/Main - Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist die gesundheitliche Prognose für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung entscheidend. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Hilfsarbeiters gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurück und erklärten dessen Kündigung für zulässig (Az: 5 Ca 5398/02).

Der Mann, dem wegen Alkoholmissbrauchs gekündigt wurde, hatte sich vor Gericht auf ein mehrere Monate nach der Kündigung erstelltes Gutachten einer Psychotherapeutin berufen, wonach er «in einem halben Jahr wieder arbeitsfähig» sein werde. Das Unternehmen wies jedoch auf ein zum Zeitpunkt der Kündigung verfasstes Gutachten eines Hausarztes hin, wonach mit einer Genesung des Arbeitnehmers in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sei.


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