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2003-03-07 15:40:16 Wenig Interesse an Studenten-AuswahlBerlin - Die Hochschulen zeigen an einer eigenen Studenten-Auswahl in den Numerus-Clausus-Fächern kaum Interesse. Von bundesweit 225 Fakultäten, die NC-Fächer wie Medizin, Betriebswirtschaft und Psychologie anbieten, nutzen nur 31 die bestehende gesetzliche Möglichkeit, sich knapp ein Viertel ihrer Anfänger selbst auszusuchen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte dennoch am Donnerstagabend in Berlin beschlossen, diese Auswahlmöglichkeit künftig auf bis zu 50 Prozent der Studienplätze auszuweiten. Dazu ist allerdings eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) nötig. Von den 44 Psychologie-Fachbereichen an den deutschen Universitäten wählen bisher nur drei ihren eigenen Berufs-Nachwuchs aus. Bei der letzten Änderung des HRG im Jahr 1997 hatte man gerade von den Psychologen erwartet, dass sie stärker von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Studenten-Auswahlgespräche sind vornehmlich in der Medizin verbreitet. 11 von insgesamt 35 medizinischen Fakultäten beteiligen sich daran, bestätigte die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund am Freitag der . Die Kultusminister hatten sich bei ihrem Treffen in Berlin nach Monate langem Streit auf zwei Modelle verständigt, zwischen denen die Länder künftig wählen sollen. Das von Baden-Württemberg und einigen anderen Unionsländern favorisierte Modell sieht eine Auswahlquote der Hochschulen für die Hälfte der Plätze vor. Die anderen 50 Prozent sollen weiter durch die ZVS vergeben werden. Das von Nordrhein-Westfalen entwickelte Alternativ-Modell betont das freie Ortswahlrecht der Abiturbesten, für die künftig vorab 25 Prozent der Plätze reserviert werden sollen. Ein weiteres Viertel der Plätze sollen die Hochschulen selbst vergeben. Die übrigen 50 Prozent würde dann weiter die ZVS verteilen - nach Notendurchschnitt, Wartezeit und sozialen Kriterien. Betroffen davon sind die NC-Fächer Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Psychologie und Betriebswirtschaft. Wie die Kultusminister mitteilten, soll nach ihrem Willen dieses neue Zulassungsrecht bereits zum Wintersemester 2004/2005 gültig sein. Zuvor müssen allerdings der Bund einer HRG-Novelle zustimmen und ein neuer Länder-Staatsvertrag über die ZVS ausgehandelt werden. Diesem Vertrag müssen wiederum alle 16 Länderparlamente zustimmen. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sagte, er könne mit dem Kompromiss in der KMK leben. Frankenberg hatte ursprünglich eine Auswahlquote von 70 Prozent angestrebt. Ob die Drohung des Landes aufrechterhalten bleibt, den ZVS-Staatsvertrag generell aufzukündigen und gegen das HRG zu klagen, werde das Landeskabinett am 8. April entscheiden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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