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2003-03-05 17:00:02

Auszubildende im Betriebsrat ohne Übernahme-Anspruch



Frankfurt/Main - Auszubildende haben auch dann keinen automatischen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn sie während der Ausbildung bereits dem Betriebsrat angehörten. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter gaben damit dem Antrag eines Nahrungsmittelherstellers statt und versagten einer Auszubildenden die Übernahme als Bürokauffrau (Az.: 7 BV 52/03).

Die Auszubildende hatte dem Betriebsrat als Jugendvertreterin angehört. Aus wirtschaftlichen Gründen versagte die Firma allen Auszubildenden nach Abschluss ihrer Prüfungen die Übernahme. Die Jugendvertreterin verwies jedoch auf das Betriebsverfassungs-Gesetz, das eine Übernahme von Betriebsratsmitgliedern ausdrücklich vorsehe.

Laut Urteil kann ein Unternehmen jedoch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe die Übernahme von Lehrlingen ablehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. So habe die Firma allein für die vergangenen beiden Jahre einen Verlust von mehr als zwei Millionen Euro nachgewiesen.


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