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2003-02-24 16:59:21 Beamte in Ehe und Lebenspartnerschaft nicht gleichzusetzenStuttgart - Beim Familienzuschlag sind Beamte in einer Lebenspartnerschaft nach Ansicht der Justiz nicht mit verheirateten Kollegen gleichzusetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte die Klage einer Beamtin ab, die mit ihrer Freundin zusammenlebt und gegen das Landesamt für Besoldung und Versorgung geklagt hatte (AZ: 17 K 3906/02). Nach Ansicht der Frau ist die unterschiedliche Behandlung von Lebenspartnerschaften im Vergleich zu «normalen Ehen» im Besoldungsrecht nicht zulässig. Auch Lebenspartner seien sich gegenseitig zur Fürsorge und Unterstützung verpflichtet, hatte die Klägerin argumentiert. Ihre Partnerin, mit der sie in einer häuslichen Gemeinschaft lebe, habe aber seit knapp zwei Jahren keine Einkünfte. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter gehört die Klägerin allerdings nicht zur Stufe 1 des Familienzuschlags, wie etwa verheiratete Beamte. Die Frau sei im maßgeblichen Zeitraum nicht verheiratet gewesen, sondern habe eine Lebenspartnerschaft begründet. Diese eingetragene Lebenspartnerschaft sei der Ehe aber «weder allgemein noch speziell» im Besoldungsrecht gleichgestellt worden. Auch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften habe hier keine Änderung vorgenommen und somit den Lebenspartner nicht dem Ehegatten gleichgestellt. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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