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2003-01-29 16:49:24

Alkoholauffälliger Arbeitnehmer muss Kontrolle hinnehmen



Frankfurt/Main - Alkoholauffällige Arbeitnehmer müssen regelmäßige Blut- und Leberwertkontrollen am Arbeitsplatz grundsätzlich hinnehmen. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen einem Kraftfahrer und der Frankfurter Flughafengesellschaft «Fraport» hingewiesen.

In einem Vergleich habe sich der klagende Arbeitnehmer bereit erklärt, sich auch künftig einmal im Monat einer Kontrolle zu unterziehen, teilte der Vorsitzende Richter am Dienstag mit.

Der auf dem Flughafen-Rollfeld in so genannten «Follow me»-Wagen eingesetzte Arbeitnehmer war von Vorgesetzten mehrfach angetrunken angetroffen worden. Die «Fraport» machte eine Weiterbeschäftigung schließlich an der regelmäßigen Teilnahme an Blut- und Leberwertkontrollen und den entsprechenden unbedenklichen Ergebnissen abhängig. Nachdem der Kraftfahrer die Kontrollen ein halbes Jahr mitgemacht hatte und sich in dieser Zeit keine Auffälligkeiten mehr zeigten, weigerte er sich an einer weiteren Teilnahme mit dem Hinweis, die Kontrollen «verstoßen gegen die Menschenwürde».

Der Gerichtsvorsitzende wies aber darauf hin, dass der Kraftfahrer die Ursachen für die Kontrollen mit seinem ungezügelten Alkoholkonsum selbst gelegt habe. Gerade im Beruf des Kraftfahrers sei es für die Vorgesetzten sehr wichtig, Informationen über einen möglichen Alkoholmissbrauch ihrer Mitarbeiter zu erhalten.


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