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2003-01-28 07:00:17

Krebs nach Arbeit mit Elektrodenpech keine Berufskrankheit



Celle/Emden - Ein heute 80-jähriger Emder Hafenarbeiter, der 13 Jahre hochgiftiges Elektrodenpech umschlug und danach an Prostatakrebs erkrankte, hat dies nicht als Berufskrankheit anerkannt bekommen. Es fehlten medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse für die Anerkennung eines solchen Karzinoms als Berufskrankheit, hieß es im Urteil des Landessozialgerichts in Celle (AZ: L 6 U 170/00).

Das Auricher Sozialgericht hatte ebenso entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der 6. Senat des Landessozialgerichts gab mit seinem Urteil der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft Mannheim recht, die die Zahlung einer Zusatzrente abgelehnt hatte.

Der Kläger war 1990 an Krebs erkrankt. Er war von 1968 bis 1981 im Emder Hafen als Kranführer auch mit Reinigungsarbeiten beschäftigt. Dabei sei er mit dem hochgiftigen Elektrodenpech in Berührung gekommen, das in Emden von 1979 bis 1991 umgeschlagen wurde. Viele Arbeiter seien an typischen Tumoren erkrankt, die nach wissenschaftlichen Aussagen von Elektrodenpech stammen könnten, heißt es in dem Celler Urteil.

Nachdem die Berufsgenossenschaft 1996 von der Gesundheitsgefahr im Emder Hafen erfahren hatte, wurden mehrere ärztliche Gutachten, unter anderem vom Gewerbeärztlichen Dienst des Landesamtes für Ökologie, eingeholt. Einen Entschädigungsanspruch wegen des Prostatakrebses lehnte die Berufsgenossenschaft letztlich ab. Nach dem derzeitigen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand komme die «berufliche Exposition» gegenüber dem Elektrodenpech nicht als Ursache für die Entstehung des Krankheit in Betracht.

Die Bundesregierung, so stellten es jetzt auch die Gerichte fest, habe lediglich bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Kokereigase in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Der Kläger scheiterte auch mit seinem Argument, er sei überdies Abriebstaub von Bremsbelegen und damit der Gefahr einer Asbesterkrankung ausgesetzt gewesen. Er hatte eine Verletztenrente in Höhe von mindestens 20 Prozent der Vollrente verlangt.


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