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2003-01-16 14:17:27 Bloßer Hinweis auf Kur schützt nicht vor KündigungFrankfurt/Main - Der bloße Hinweis auf eine bevorstehende Erholungskur schützt nicht vor einer krankheitsbedingten Kündigung nach langen Fehlzeiten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage einer Kartografin gegen einen Verlag zurück und erklärten deren Kündigung für zulässig (Az.: 1 Ca 6355/02). Die Arbeitnehmerin mehrere Jahre lang bis zu 108 Tage jährlich wegen der unterschiedlichsten Krankheiten gefehlt. Nachdem ihr deshalb gekündigt wurde, legte sie eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach die Teilnahme an einer Kur bevorstehe. Danach stabilisiere sich hoffentlich ihr labiler gesundheitlicher Zustand. Laut Urteil reicht eine derart pauschale Diagnose aber nicht aus, eine lange vorliegende negative Gesundheitsprognose zu erschüttern. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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