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2003-01-10 10:34:43

Firma muss bei Kündigung Punktesystem einhalten



Frankfurt/Main - Firmen müssen sich bei der Auswahl von Beschäftigten, die betriebsbedingt gekündigt werden sollen, an ein betriebsinternes Punktesystem halten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage eines Gartenarbeiters gegen ein Landschaftsbauunternehmen statt und erklärten dessen Kündigung für unwirksam (Az: 9 Ca 5281/02).

In Zusammenwirken mit dem Betriebsrat hatte das Unternehmen zur Auswahl der bevorstehenden betriebsbedingten Kündigungen ein Punktesystem entwickelt, in das Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten der Mitarbeiter einflossen. Obwohl der klagende Arbeiter zwei Punkte mehr aufzuweisen hatte als ein Kollege, wurde dem Kläger gekündigt. Die Firma nannte zur Begründung weitere Aspekte, die jedoch von dem Punktesystem nicht erfasst wurden.


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