![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-12-27 13:47:27 Bei betriebsbedingter Kündigung keine Leistungskriterien zulässigFrankfurt/Main - Zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung dürfen vom Unternehmen keine Kriterien der Arbeitsleistung hinzugezogen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Abteilungsleiterin gegen einen Verlag statt und erklärten deren Kündigung für gegenstandslos (Az.: 7 Ca 7784/01). Die für die Veröffentlichung bestimmter Fachzeitschriften zuständige Arbeitnehmerin wurde wegen sinkender Umsätze betriebsbedingt entlassen. Gleichzeitig wurde ihr die Weiterbeschäftigung an anderer Stelle des Unternehmens mit dem Hinweis verweigert, sie habe bereits ihre bisherige Abteilung «an die Wand gefahren» und sei für die freien Stellen in anderen Abteilungen ungeeignet. Laut Urteil ist eine solche Verbindung von betriebs- und leistungsbezogenen Kriterien unzulässig. Sei eine Firma mit den Leistungen eines Mitarbeiters nicht zufrieden, müsse sie ihn abmahnen oder verhaltensbedingt kündigen, sagte der Gerichtsvorsitzende. Einer betriebsbedingten Kündigung dürften jedoch nur betriebliche Aspekte zu Grunde liegen. Infolge der vorhandenen freien Stellen in anderen Verlagsabteilungen habe die Klägerin deshalb ungeachtet der Kritik an ihrer Arbeitsleistung einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |